Verbrennen im Freien

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von jeglichen Abfällen im Freien verboten ist. Dazu zählen auch pflanzliche Abfälle wie Laub, Äste, Grünschnitt, Holz, usw.
Diese
sind getrennt zu sammeln (Biotonne oder ASZ) bzw. der Kompostierung zuzuführen.
Do, 01. April 2021